Gewährleistungsfristen im Blick behalten
Nach der Abnahme eines Gewerks läuft die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist – die Zeitspanne, in der du Mängel noch gegenüber dem Gewerk geltend machen kannst. Der Bereich Gewährleistung zeigt dir alle Fristen deines Projekts an einem Ort, mit automatisch berechneter Fälligkeit und rechtzeitiger Erinnerung.
Was die Übersicht zeigt
Öffne den Bereich Gewährleistung in deinem Projekt. Oben steht, wie viele Fristen bald ablaufen und wie viele aktiv sind. Die Liste – nach Ablauf sortiert, früheste zuerst – zeigt je Frist:
- Gewerk – z. B. „Dachdecker" oder „Einbauküche", darunter deine Notiz.
- Status – laufend, bald fällig, abgelaufen oder erledigt.
- Läuft ab am – das berechnete Ende der Frist; bei bald fälligen Fristen zusätzlich „noch 45 Tage".
- Abnahme – der Start der Frist.
- Dauer – die vereinbarte Laufzeit in Jahren.
Am Handy erscheint jede Frist als Karte mit denselben Angaben.
Automatische Fälligkeitsberechnung
Die Fälligkeit ergibt sich immer aus `Abnahme-Datum + Frist in Jahren` und wird von Baubegleiter berechnet, nicht manuell eingetragen. Als Orientierung gelten – keine Rechtsberatung, im Einzelfall editierbar – die üblichen gesetzlichen Fristen: 5 Jahre für Bauleistungen (§ 634a BGB) und 2 Jahre für bewegliche Sachen wie Einbaugeräte oder Möbel (§ 438 BGB). Ändert sich das Abnahme-Datum oder die Frist nachträglich, wird die Fälligkeit automatisch neu berechnet.
Status auf einen Blick
- Laufend – die Frist ist noch nicht in Sicht.
- Bald fällig – die Fälligkeit liegt innerhalb der nächsten 90 Tage.
- Abgelaufen – die Frist ist verstrichen.
- Erledigt – bewusst als abgeschlossen markiert.
Filtern und suchen
Über der Liste wählst du die Ansicht: Läuft bald ab, Aktiv (laufend und bald fällig – die Standardansicht), Abgelaufen, Erledigt oder Alle; jede Ansicht zeigt ihre Anzahl. Daneben grenzt du nach Gewerk ein (am Handy unter Filter) oder suchst nach Gewerk und Notiz. Die Liste passt sich sofort an, und die Auswahl steht in der Adresse – du kannst den Link teilen oder später wieder öffnen.
Erinnerungen
Zu jeder Frist läuft im Hintergrund eine Erinnerung mit: 90 und 30 Tage vor Fälligkeit bekommst du eine Benachrichtigung, damit dir genug Zeit bleibt, einen Gewährleistungs-Mangel noch fristgerecht zu melden. Fällt dir ein Mangel am betroffenen Gewerk auf, meldest du ihn wie gewohnt im Bereich Mängel.
Gut zu wissen
- Im Archiv-Zustand eines Projekts bleiben Gewährleistungsfristen lesbar und die Erinnerungen aktiv – der Eigentümer kann weiterhin neue Fristen erfassen, andere Schreibaktionen bleiben gesperrt.
- Gäste sehen die Übersicht, können aber keine Fristen anlegen oder ändern – siehe Rollen und Bereichsfreigaben.
- Zur redaktionellen Bundesland-Checkliste rund um Genehmigungen und Abnahmen siehe Bundesland-Checkliste.
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